Installationskontrolle
Installationskontrolle
Hausinstallationen
Die Trinkwasser-Installationen im Haus sind nicht direkt Angelegenheit der Wasserversorgung. Diese hat aber eine Aufsichtsfunktion, um zu gewährleisten, dass nur einwandfrei funktionierende und den Normen entsprechende Installationen eingebaut werden.
Was gehört zur Hausinstallation?
Zur Hausinstallation gehören sämtliche Installationen ab der Hauseinführung, bestehend aus den Leitungen, Apparaten und Armaturen, die für Ihre Trinkwasserversorgung notwendig sind. Weiter gehört dazu der Wasserzähler, dessen Grösse auf Grund der angeschlossenen Apparate und Armaturen bestimmt wird. Der Wasserzähler bleibt im Eigentum der Wasserversorgung Oftringen. Er wird periodisch abgelesen und alle 12 bis 15 Jahre ausgetauscht.
Sanitärfirmen benötigen Installations-Bewilligungen
Neuerstellungen, Änderungen, Erweiterungen und Reparaturen an Trinkwasserinstallationen dürfen nur von Sanitär-Installationsfirmen ausgeführt werden, die über eine Installationsbewilligung des Gemeinderates Oftringen verfügen.