Installationskontrolle tst
Ihre Sicherheit ist uns wichtig!
Ohne Strom läuft im heutigen Leben kaum mehr etwas! So hilfreich und praktisch er im Alltag ist, so gefährlich und unberechenbar kann er sein, wenn er durch beschädigte oder fehlerhafte Installationen fliesst. Daher verlangt das Bundesamt für Energie die Einhaltung der Niederspannungsverordnung (NIV), welche das regelmässige Überprüfen der Installationen zur Gewährleistung der Sicherheit vorschreibt.
Neuinstallationen
Bei einer Neuinstallation in einem Einfamilienhaus (Kontrollperiode 20 Jahre) bestätigt der Elektriker nach deren Abschluss, mittels Sicherheitsnachweis (SiNa), die einwandfreie Installation.
Das Elektrizitätswerk kann abschliessend eine Werk- oder Stichprobekontrolle durchführen.
Bei Installationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren (Gewerbe, Industrie usw.) muss als Abschluss vom Eigentümer eine Kontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan veranlasst werden.
Bestehende Installationen
Die Eigentümer werden in entsprechend vorgeschriebenen Abständen vom Elektrizitätswerk aufgefordert die elektrischen Hausinstallationen überprüfen zu lassen.
Detaillierte Informationen können Sie unserem Flyer "Kontrolle der elektrischen Hausinstallationen" entnehmen oder Sie rufen uns an, wir geben Ihnen gerne Auskunft.
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